Gastbeitrag: Barrierefreiheit - Einfacher Zugang für alle dank barrierefreien Webseiten
Barrierefreiheit für öffentliche Stellen ab September 2020 verpflichtend
Vom digitalen Formular bis zur Erklärgrafik: Eine Webseite kann Nutzern viel Hilfestellung bieten und Vorgänge erleichtern. Doch was hilft einem Sehbehinderten ein kleingedrucktes Formular und einem Blinden ein Bild? Genau um diese Defizite kümmern wir uns in unserer Agentur, damit alle Menschen im gleichen Maße an der Digitalisierung teilhaben können. Für öffentliche Stellen ist die Barrierefreiheit von Webseiten ab September 2020 sogar verpflichtend.
Barrierefreiheit nach BGG
Grundlage dafür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das wiederum auf die EU-Richtlinie 2016/2102 zurückgeht. Es sieht vor, dass der Zugang zu Webseiten und mobilen Apps barrierefrei gestaltet sein muss. Ziel ist es, das Internet allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen.
Die wichtigsten Daten: Das Gesetz gilt ab September 2020 für alle Webseiten öffentlicher Stellen. Konkret müssen Webseiten, die vor dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23.9.2020 die Richtlinie erfüllen. Internetangebote, die ab dem 23.9.2019 online gegangen sind, müssen die Vorgaben bereits heute einhalten. Für mobile Anwendungen gilt der 23.6.2021 als Stichtag, ab dem ihr Zugang barrierefrei gestaltet sein muss.
Mehr Hintergrund gefragt? Der Gesetzestext und die Richtlinie sind online abrufbar.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Was die Treppe für einen Rollstuhlfahrer ist, kann die Grafik für einen Sehbehinderten sein: das Ende der Reise. Zum Glück gibt es in beiden Welten die passende Lösung. Um im Beispiel zu bleiben: Wie der Fahrstuhl am Bahnhof die Barriere abbaut, ermöglicht eine Bildbeschreibung die digitale Customer Journey. Entsprechend gibt es weitere Optionen, beeinträchtigten Menschen den Zugang zu ermöglichen, zum Beispiel:
Mehr Kontrast bei Formularen
Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige
Beschreibungen von Buttons, Bildern etc. für Blinde
Zugang für alle = Nutzen für alle
Das oberste Ziel einer barrierefreien Webseite ist es, allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. Davon profitieren nicht nur die Besucher, deren Nutzererlebnis sich deutlich verbessert. Ebenso erschließt Du Dir als Betreiber eine größere Zielgruppe.
Vier Prinzipien für barrierefreien Zugang
Wie baust Du Barrieren auf Deiner Webseite ab? Es gibt dafür vier wichtige Prinzipien, um das Ziel auf allen Ebenen zu erreichen:
Wahrnehmung
Bedienbarkeit
Verständlichkeit
Robustheit
Am besten ist es, die Webseite entsprechend vierfach zu optimieren. Wie das im Detail funktioniert, erfährst Du hier. Dort kannst Du auch kostenlos eine Analyse Deiner bestehenden Seiten starten.
Übrigens: Für Deine barrierefreie Webseite benötigst Du eine Konformitätserklärung (siehe hier). Diese muss jährlich und bei jeder Aktualisierung oder Veränderung erneuert werden. Ob alle Vorgaben umgesetzt werden, lässt sich mit einem BITV-Test prüfen. Das Verfahren eignet sich für Webseiten und mobile Anwendungen.
Folglich ist Barrierefreiheit keine Aufgabe für einen Tag, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Technisch kann die stetige Optimierung eine komplexe Aufgabe werden, doch mit dem richtigen CMS lässt sich der Aufwand minimieren. Gerade für die Arbeit der Redaktion und der Web-Editoren ist ein flexibles Tool wie Magnolia eine echte Bereicherung.
Du möchtest Deine Webseite barrierefrei umgestalten oder einen barrierefreien Internetauftritt designen lassen? Wir bieten Dir eine professionelle Überarbeitung oder Neuerstellung an. Wende Dich gerne an uns und lass Dich persönlich zum Thema beraten. Du erreichst uns unter Tel: +49 40 570110 111 bzw. barrierefrei@7p-group.com oder Du schaust dich unverbindlich auf unseren Seiten https://7p-barrierefrei.com um. Wir freuen uns auf Deine Anfrage!